Mandat

Mit langjähriger persönlicher Berufserfahrung, davon gemeinsam fast ein Jahrzehnt im Team einer Krefelder Kanzlei, beraten wir Wirtschaftsunternehmen jeder Größe

  • bei Vorhaben der Rohstoffgewinnung (Locker- und Festgesteine),
  • bei Vorhaben der Abfall- und Kreislaufwirtschaft (z. B. Recyclinganlagen und Deponien),
  • bei gewerblichen Bauvorhaben (z. B. BImSchG-Anlagen),
  • bei Erdarbeiten aller Art (z. B. Lärmschutzwälle und Verfüllungen) und
  • in der Medizintechnik (z. B. Medizinprodukte).

Unsere Kernkompetenzen sehen wir in

  • der Beratung vor und der Begleitung während und nach der Antragstellung,
  • der Erstellung von Rechtsgutachten,
  • der Beratung und Wahrung von Interessen in Normsetzungs- und Planungsverfahren, z. B. durch Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen, Raumordnungs- und Bauleitplänen und
  • der Vertretung vor den Gerichten.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung unterschiedlichster Umweltprojekte. Auf der Basis unserer Beratungstätigkeit sind wir mit den Branchenanforderungen und mit den Mechanismen behördlicher Entscheidungsfindung ‑ auf der Ebene der Denkmalfachbehörde ebenso wie auf der Ebene des Regionalrats – vertraut.

Unser technisches Grundverständnis lässt uns komplexe Sachverhalte schnell erfassen, umfassend beurteilen und zügig agieren. Die Kooperation mit Planungsbüros und Sachverständigen rundet unser Beratungsangebot ab.

Mit den prozessualen Besonderheiten des Berufungs- und Revisionsrechts in komplexen Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten sind wir vertraut. Unter unserer Mitwirkung haben Unternehmen in Verfahren zur Regionalplanung, zum Bodendenkmalschutz und zum Anlagenrecht Grundsatzurteile erstritten.

Von unserer Erfahrung können auch Unternehmen profitieren, die außerhalb der Roh- und Baustoffindustrie rechtliche Herausforderungen in vergleichbar regulierten Bereichen bewältigen müssen.

Die Gründung unserer Kanzlei im Jahr 2012, die wir seit 2013 als eingetragene Partnerschaft führen, war der Weg, um uns jetzt auch solchen Betätigungsfeldern intensiv zuzuwenden. Auf dem Gebiet des Medizinprodukterechts haben wir dieses Ziel bereits in kürzester Zeit erreicht.