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Konsequenzen der Tongrubenrechtsprechung: Drohen Engpässe bei Kapazitäten für Deponien der Klasse I?

21.05.2014
Im Jahr 2005 führte eine Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Auslegung der Tongrubenrechtsprechung dazu, dass Materialien, die bisher z. B. zur Verfüllung von Abgrabungen verwertet werden konnten, nunmehr vielfach auf Deponien beseitigt werden müssen. Dass die Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Frage nach dem Schicksal der Materialien aufwerfen würde, die die verschärften Anforderungen nicht mehr erfüllten und deswegen nicht verwertet werden können, durfte nicht verwundern.

Seit ca. sieben Jahren dauern die Bemühungen des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers an, für einzelne Einsatzzwecke detaillierte Regelungen zu schaffen (Mantelverordnung [1]).

Im Jahr 2013 stellte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen „große Unsicherheiten“ hinsichtlich des bestehenden und künftigen Bedarfs an Deponien der Klasse I fest. Seit Ende Februar 2014 steht der Öffentlichkeit die Zusammenfassung einer Studie [2] zur Verfügung, die bei der renommierten PROGNOS AG in Auftrag gegeben worden war. Sie gelangt – unter anderem – zu dem Ergebnis, dass Materialien, die derzeit verwertet würden, infolge veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen künftig „möglicherweise“ auf Deponien zu entsorgen seien.

Praktiker, die sich auf der 10. Leipziger Deponiefachtagung am 11. und 12.03.2014 [3] mit dem „Deponieneubau unter aktuellen standortspezifischen, technischen, marktwirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen“ befassten, finden zu deutlicheren Worten [4]:

Die aktuelle Situation in der Abfallwirtschaft ist regional differenziert. Insbesondere im Bereich der mineralischen Massenabfälle verringern sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Verwertungsmöglichkeiten. Die tatsächlichen abfallwirtschaftlichen Marktverhältnisse finden i. d. R. keinen Niederschlag in den langfristigen Abfallwirtschaftsplanungen. […] Zahlreiche Restriktionen stehen einer adäquaten Verwertung entgegen.

Die abfallwirtschaftlichen Statistiken und Planungsdokumente berücksichtigen nicht die einer adäquaten Verwertung entgegenstehenden Restriktionen und damit die abfallwirtschaftliche Praxis. Diese sind unter anderem ein Grund dafür, dass ein Bedarf an „neuem“ Deponieraum festzustellen ist. Durch das verfüllungs- und schließungsbedingte Wegbrechen von Verwertungsmöglichkeiten derartiger Abfälle auf Altanlagen wird dieser Umstand zusätzlich verschärft.

Zu dieser Einschätzung passt, dass die Deutsche Bauwirtschaft in einem Positionspapier zur „Deponieknappheit und Kostenexplosionen im Deponiesektor“ vom 15.04.2014 [5] die Forderung nach einer bundesweit umfassenden systematischen Untersuchung zur Bedarfsanalyse erhebt, die die Auswirkungen steigender Anforderungen des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes (Mantelverordnung) mittel- und langfristig einbeziehe.

 

[1] Zum Hintergrund: www.bmub.bund.de/N46921
[2] PDF (ca. 11 MB) auf www.umwelt.nrw.de abrufbar.
[3] www.deponiefachtagung.de
[4] PDF (ca. 800 Kb) auf www.deponiefachtagung.de Abrufbar.
[5] PDF (100 Kb) auf www.bauindustrie.de abrufbar.

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