Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: Vereinheitlichung des Vollzugs
20.05.2013
Der Entwurf einer Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) liegt vor.
Sie soll den Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 15 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Höhe und zum Verfahren der Erhebung von Ersatzzahlungen effektiver gestalten. Einheitliche Standards und Vorgehensweisen sollen nach Auffassung der Regierung mehr Transparenz, Planungssicherheit, Verfahrensbeschleunigung und vergleichbare Investitionsbedingungen schaffen und zugleich zu einer geringeren Flächeninanspruchnahme führen können.