Neuer Landesentwicklungsplan NRW: Landesregierung reagiert auf kritische Fragen zum LEP-Entwurf
26.09.2013
Die Landesregierung gibt mehr und mehr zu der Vermutung Anlass, sie nutze den LEP NRW als Instrument zur Abwehr von Vorhaben der Rohstoffgewinnung. Die Reaktion auf zwei entsprechende parlamentarische Anfragen [1] tragen maßgeblich dazu bei.
Auf die Frage z. B., warum der Entwurf zwar Mindestzeiträume für die Versorgung mit Rohstoffen festlegt, darunter aber offensichtlich Höchstzeiträume versteht, von denen „nicht wesentlich abgewichen“ werden darf [2], wiederholt die Landesregierung die Entwurfsformulierung [3]:
„Eine Unterschreitung der Zeiträume ist möglich, wenn sich im Rahmen der Abwägung ergibt, dass geeignete Flächen nicht zur Verfügung stehen.“
Dass die Landesregierung den offensichtlichen Widerspruch nicht auflöst, verdeutlicht, dass ihr insoweit kein redaktionelles Versehen unterlaufen ist. Die Fixierung auf die Möglichkeit zur Unterschreitung dürfte deshalb nicht lediglich ein Hinweis darauf sein, dass nicht abgegraben werden kann, wo Flächen nicht zur Verfügung stehen, weil das Gewinnungsgut fehlt oder nicht erreichbar ist. Es ist vielmehr ein Appell an die Politiker in den Regionalräten, die im LEP NRW-E so genannten „Tabugebiete“ – ein Novum im Planungsrecht der Bundesrepublik – zu nutzen, um der Rohstoffwirtschaft „geeignete Flächen“ zu entziehen. Ziel ist, die knapp bemessenen Versorgungszeiträume zusätzlich zu verkürzen. Dies wirft nicht nur Fragen der Vereinbarkeit mit dem bundesrechtlichen Auftrag zur Sicherung der Wirtschaft mit Rohstoffen auf (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 Sätze 4 und 7 ROG).
Die ungleiche Behandlung von Windenergie und Rohstoffgewinnung [4] rechtfertigt die Landesregierung unter anderem mit der Behauptung [5]:
„Die Rohstoffversorgung führt zu einer völligen Inanspruchnahme von Grund und Boden im Abgrabungsbereich und irreversiblen Veränderungen.“
Die einseitige und pauschal nachteilige Überbewertung der Auswirkungen von Rohstoffgewinnungsvorhaben übersieht deren positive Effekte, die nicht nur in den so genannten „integrierten Projekten“ eintreten und erwünscht sein können. Naturgemäß und nach dem geltenden LEP NRW 1995 haben Vorhaben der Rohstoffgewinnung in der Regel nur vorübergehend Auswirkungen [6]. Die Auswirkungen von Windenergieanlagen sind hingegen von Dauer.
Immerhin erklärt sich die Landesregierung bereit, die Übernahme geeigneter „Instrumente“ für z. B. einen Flächentausch in den LEP zu prüfen.
[1] Siehe den Beitrag vom 11.09.2013.
[2] Siehe zu diesem offenkundigen Widerspruch den Beitrag vom 13.07.2013
[3] Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 1544 vom 14.08.2013 (Drucksache 16/3995), PDF (80 Kb), auf landtag.nrw.de abrufbar.
[4] Zum Beispiel besteht kein Zwang zum Verbot von Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete (Plansatz 10.2-2 LEP NRW-E), in Waldbereichen ist die Windenergie privilegiert (Plansatz 7.3-3 LEP NRW-E); Vorhaben der Rohstoffgewinnung müssen außerhalb von Vorranggebieten verboten sein (Plansatz 9.2-1 LEP NRW-E) und werden pauschal durch so genannte „Tabugebiete“ von Standorten ferngehalten (Plansatz 9.2-3 und 9.2-4 LEP NRW-E).
[5] Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 1541 vom 14.08.2013 (Drucksache 16/3994), PDF (130 Kb) auf landtag.nrw.de abrufbar.
[6] Ungleich differenzierter formuliert der geltende LEP NRW 1995 in Plansatz C.IV.1 (Vorbemerkung): „Der Abbau von Bodenschätzen, insbesondere bei oberflächennahen Lagerstätten, ist eine Nutzung des Raumes auf begrenzte Zeit. Im Einzelfall können deren Auswirkungen langfristiger, zum Teil dauerhafter Art sein.“