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Neues Denkmalrecht in NRW: Wesentliche Ziele des Fraktionsentwurfs

15.05.2013
Wesentliche Ziele eines Fraktionsentwurfs zur Änderung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes sind:

  • Berücksichtigung von nicht unter Denkmalschutz stehender archäologischer Substanz (z. B. in Planfeststellungsverfahren)
  • Einführung der Pflicht von Bürgern und Unternehmen, die Kosten für archäologische Maßnahmen zu tragen, und zwar unabhängig davon, ob diese unter Denkmalschutz stehen oder nicht („Veranlasserprinzip“)
  • Einführung eines „Schatzregals“ (Staatseigentum an archäologischer Substanz)
  • Ausweitung der Betretungsrechte für Kommunen und Landschaftsverbände

Damit gehen die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verwirklichung ihrer Pläne aus dem Koalitionsvertrag über. Der Entwurf [1] wurde am 21.03.2013 an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Das Plenarprotokoll belegt, dass die Ziele des Entwurfs bislang parteiübergreifend befürwortet werden [2]. Innenminister Jäger verlautbarte für die Landesregierung, sie unterstütze die Gesetzesinitiative der Fraktionen „auf das Schärfste“.

Die Belastungen für Bürger und Unternehmen fanden bisher praktisch keinen Niederschlag.

Der Abschluss des Ausschussverfahrens ist zum 27.06.2013 vorgesehen.

 

[1] Landtags-Drucksache 16/2279, PDF (200 Kb), auf landtag.nrw abrufbar.
[2] PDF (1,2 MB) auf landtag.nrw abrufbar.

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