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Regionalplan Düsseldorf: Rohstoffgewinnungsverbot erneut auf dem Prüfstand

12.06.2014
Das Rohstoffgewinnungsverbot des Regionalplans Düsseldorf steht erneut auf der Agenda des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hat dagegen Beschwerde eingelegt, dass das Oberverwaltungsgericht Münster (16. Senat) die Revision gegen sein Urteil zum Rohstoffgewinnungsverbot im Regionalplan Düsseldorf nicht zuließ. Bevor es zu einer Revision kommen kann, müsste das Bundesverwaltungsgericht (4. Senat) die Revision zulassen [2].

Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das erste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Rohstoffgewinnungsverbot im Regionalplan Düsseldorf (20. Senat) hatte das Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) ein gutes Jahr später zurückgewiesen [3].

 

[1] Siehe die Beiträge vom 27.09.2013 und 28.10.2013.
[2] Die Beschwerde gegen das Urteil mit dem Az.: 16 A 1294/08 wird beim BVerwG unter dem Az.: 4 B 56.13 geführt. Die Urteile in den parallelen Verfahren mit den Az.: 16 A 1295/08 und 16 A 1296/08 sind rechtskräftig (Auskunft Geschäftsstelle OVG Münster).
[3] Näheres im Beitrag vom 28.10.2013.

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