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Regionalplan Münster 2014: Abgrabungsverbot außerhalb von Abgrabungsbereichen

14.06.2013
Im Gegensatz zur Vorgängerfassung sollen Abgrabungen außerhalb der festgelegten „Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ (BSAB) im Regierungsbezirk Münster verboten sein. Das bestimmen die Plansätze 493 und 495 des Entwurfs zum neuen Regionalplan Münster (zu Kapitel V.1 „Ziel“ 39.1). Nach dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalrats und der Öffentlichkeitsbe­teiligung soll der Aufstellungsbeschluss im Dezember 2013 gefasst werden. Das In-Kraft-Treten ist für 2014 vorgesehen.

Obwohl der Regionalplan Münster noch nicht in Kraft getreten ist, beruft sich die Bezirksregierung bereits jetzt gegenüber Antragstellern darauf, ihre Vorhaben stünden in Widerspruch zu dem künftigen Abgrabungsverbot. Das scheint nicht ganz unproblematisch, weil zweifelhaft ist, ob der Entwurf in Einklang mit höherrangigem Recht steht.

Vergleichbare Verbote im Regionalplan Düsseldorf sind jedenfalls mehrfach am Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Zuletzt hatte das Münsteraner Gericht am 08.05.2012 das vermeintliche Abgrabungsverbot im Regionalplan Köln (Teilabschnitt Region Aachen) verworfen.

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