VG Freiburg: Zur Aufbereitung von Fremdkies im Außenbereich
25.11.2013
Anlagen zur Aufbereitung von Kies (z. B. Klassierung) sind im Außenbereich nur privilegiert zulässig, wenn sie einem Gewinnungsbetrieb dienen.
Das VG Freiburg (4 K 223/13) hat am 07.11.2013 entschieden, dass ein Kieswerk, dessen Gewinnungsbetrieb eingestellt ist, seinen Außenbereichsstandort nicht nutzen darf, um dort Kies, der andernorts gewonnen wird (Fremdkies), zu lagern und aufzubereiten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Wann die dienende Funktion vorliegt und wann Fremdkies vorliegt, sind Einzelfallfragen.