Regionalplan Köln: Konzept für Rohstoffgewinnung – Schicksalsfrage für viele Unternehmen
15.10.2018
Für Unternehmen der Rohstoffbranche mit langfristigen Interessen im Regierungsbezirk Köln können Details des Konzepts zur Gewinnung nichtenergetischer Rohstoffe bedeutsam sein, das die Bezirksregierung Köln für den Regionalplan Köln auf der vierten Abgrabungskonferenz am 11.10.2018 und am 12.10.2018 vorgestellt hat [1].
Das Konzept trägt dem Beschluss des Regionalrats vom 22.06.2018 Rechnung, für Vorhaben der Rohstoffgewinnung Konzentrationszonen festzulegen. Sie werden auch im künftigen Regionalplan Köln als Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) bzw. als Abgrabungsbereiche bezeichnet. Außerhalb der BSAB sind Vorhaben der Rohstoffgewinung verboten (Rohstoffgewinungsverbot) [2].
Der Beschluss liegt auf der Linie der bisherigen Versuche des Regionalrats, wirksame Konzentrationszonen für Vorhaben der Rohstoffgewinnung festzulegen. Die Rechtsprechung verlangt dem Regionalrat Köln dabei ein schlüssiges, gesamträumlihces Planungskonzept ab. Der Aufwand für dessen Erarbeitung durch die Bezirksregierung Köln ist erheblich. Zu den Konzepten in anderen Regierungsbezirken zeichnen sich Gemeinsamkeiten und Abweichungen ab.
So können Unternehmen,