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Grundsatzurteil entlastet Branche

15.05.2013
Nach einem Grundsatzurteil müssen Unternehmen der Rohstoffbranche die Kosten für die wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und/oder Bergung geschützter archäologischer Substanz (Sekundärquellensicherung) nicht tragen. Auch eine Beteiligung an diesen Kosten scheidet aus*.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 20.09.2011, Az.: 10 A 1995/09) ist für das Denkmalrecht in vielen Bundesländern bedeutsam.

 

*Dazu Krüger, Bodendenkmalpflege – Grundsatzurteil entlastet Branche, Steinbruch und Sandgrube 2011 (Heft 11), Seite 54 (PDF 150 Kb) und
Jankowski, NRW zieht Bodendenkmalerlass zurück, Gesteins-Perspektiven 2012 (Heft 1), Seite 12 (PDF 300 Kb).

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