Neuer Landesentwicklungsplan NRW: Landesregierung muss sich im Landtag kritischen Fragen zur Rohstoffgewinnung stellen
11.09.2013
In Kürze sind Antworten der Landesregierung auf zwei kleine Anfragen von Mitte August zu den „Festlegungen des LEP zur Rohstoffgewinnung in NRW“ [1] bzw. zum „Flächenverbrauch und Landschaftsschutz bei Rohstoffgewinnung“ [2] zu erwarten. Kleine Anfragen hat die Landesregierung innerhalb von 4 Wochen zu beantworten [3].
Auch der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (AWEIMH) hat sich bereits am 03.07.2013 mit dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP NRW-E) befasst [4]. Den Schwerpunkt der Diskussion zum Kapitel „Rohstoffgewinnung“ bildeten die Versorgungszeiträume.
Für die Staatskanzlei wies Ministerialrat Rembierz darauf hin, die im gültigen LEP NRW 1995 genannten 25 Jahre gingen auf „Forderungen der Kalkindustrie, die damals glaubhaft gemacht hätten, sie müssten erhebliche Investitionen tätigen„, zurück. Ein Kalkofen koste mehrere Millionen und man brauche entsprechend lange Vorsorgezeiten. Das sei im LEP NRW-E „fortgeschrieben“ worden. Er stellte heraus, die Versorgungszeiträume seien „zumindest“ für Festgesteine von 25 auf 35 Jahre verlängert worden [4, dort Seite 14].
Eine Begründung für die Reduktion bei den Lockergesteinen von 25 auf 20 Jahre ist nicht überliefert. Die Verkürzung wurde aus den (niederrheinischen) Reihen der CDU jedoch begrüßt [4, dort Seite 16].
Eine kritische Position zu den Versorgungszeiträumen die „Aufsplitterung“ von 20 Jahren bei Lockergestein und von 35 Jahren bei Festgestein nahm MdL Ellerbrock (FDP) ein [4, dort Seite 9]. Die Grundstücksverhandlungen zum Verfügbarmachen von Flächen stünden dem entgegen. Im Ergebnis verhindere das „Klein-Klein“ bei den Lockergesteinen, „langfristig orientierte Planungsziele“ zu verwirklichen, weil schon eine Konzeption fehle [4, dort Seite 18]. Wo der gültige LEP NRW 1995 „großflächige langfristig orientierte Lösungen […] mit mindestens 25 Jahren, möglichst 50 Jahren Laufzeit“ biete, beschere der Entwurf den Regionalräten hingegen eine ‚immerwährende Beschäftigung […] mit ein und demselben Problemkreis‚.
[1] Kleine Anfrage vom 14.08.2013 (Drucksache 16/3778), PDF (75 Kb), auf landtag.nrw.de abrufbar.
[2] Kleine Anfrage vom 14.08.2013 (Drucksache 16/3775), PDF (75 Kb), auf landtag.nrw.de abrufbar.
[3] § 88 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
[4] Ausschussprotokoll 16/287, PDF (1,2 MB), auf landtag.nrw.de abrufbar.