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ÖAWP NRW-E 2015: Neuer Entwurf des „ökologischen Abfallwirtschaftsplanes für Siedlungsabfälle“

29.04.2015
Nach Auswertung der Stellungnahmen hat das Landeskabinett am 21.04.2015 den überarbeiteten Entwurf des ÖAWP NRW 2015 – Teilplan Siedlungsabfälle – beschlossen [1].

Das Umweltministerium hat den überarbeiteten Entwurf bereits dem Landtag zugeleitet [2]. Sofern die fachlich betroffenen Ausschüsse des Landtages ihr Benehmen und die beteiligten Landesministerien ihr Einvernehmen erteilen, stellt das Umweltministerium den ÖAWP NRW 2015 auf und gibt ihn bekannt. Mit seiner Bekanntgabe entfaltet der ÖAWP die Wirkung einer Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben. Das Umweltministerium kann aber auch bestimmte Festlegungen ganz oder teilweise durch Rechtsverordnung für verbindlich erklären [3].

 

[1] PDF-Datei (ca. 8 MB) unter www.umwelt.nrw.de  oderKurzlink.
[2] PDF-Datei (ca. 28 MB) unterwww.landtag.nrw.de oder Kurzlink.
[3] Vgl. § 17 Abs. 1 AbfG NRW.

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